Salzburger Land

FAQ

Hier findet Ihr alle Fragen & Antworten zum Open Call.

+ Wird die Unterkunft und Verpflegung übernommen?

Ja, während der Residenzen sowie während des Festivals werden Übernachtungen und Frühstück übernommen und müssen somit nicht ins Projektbudget mit kalkuliert werden.

 

+ Werden die Reisekosten übernommen?

Nein, die Reisekosten werden nicht übernommen und müssen ins Budget mit einkalkuliert werden.

 

+ Sind die Residenzen verpflichtend?

Nein, sie sind nicht verpflichtend, sondern ein Angebot an alle, gemeinsam vor Ort sein zu können und miteinander ins Arbeiten und sich Kennenlernen zu kommen.

 

+ Können Kunstschaffende aus dem Ausland, die keinen regionalen Bezug zum Lungau haben, am Open Call teilnehmen?

Ja. Der Open Call kennt keine Einschränkungen bezüglich der Herkunft der KünstlerInnen. Die Arbeiten selbst müssen aber im Lungau ausgeführt werden.

 

+ Ist es notwendig, für das eingereichte Projekt bereits jetzt einen konkret gewünschten Platz der Aufstellung im Lungau zu benennen?

Nein, das ist nicht notwendig. Es wäre jedoch sehr hilfreich wenn ein Ort bzw. eine Landschaft im Lungau als Beispiel angeführt werden könnte, sodass sich die Jury ein Bild vom gewünschten Kontext machen kann.

 

+ Ich würde mich z.B. gerne mit einer Lichtinstallation bewerben. Wird dort nur in bestimmten Bereichen ein Stromanschluss vorhanden sein? 

In Siedlungsnähe wird es gute Möglichkeiten geben die Stromversorgung vom bestehenden Netz zu gewährleisten. Soll das Kunstwerk weit vom Siedlungsgebiet installiert werden, müssen die Kosten für die Stromversorgung in die Kalkulation aufgenommen werden.

 

+ Kann ich mehr als ein Projekt einreichen?
Nein. Pro KünstlerIn/KünstlerInnengruppe ist nur eine Einreichung zulässig.

 

+ Kann ich zusätzlich mein Portfolio einreichen oder zusätzlich andere Dokumente mit Video- oder Soundarbeiten einreichen?
Nein. Es wird ausschließlich das geforderte pdf angenommen. Alle weiteren Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

+ Wie weiß ich in welcher Kategorie ich einreichen soll?
Die Gesamtkosten ergeben sich aus den Künstlerinnenhonoraren, den Produktionskosten und den Reise- und Übernachtungskosten. Bei Ensembles/KünstlerInnengruppen, großformatigen Arbeiten und/oder Arbeiten mit hohem Technischen Aufwand sind die Gesamtkosten meist höher als bei Soloarbeiten mit geringem Materialeinsatz.

 

+ Gibt es ein Limit bezüglich der Größe der Künstlerinnengruppe?
Nein. Es gibt auch kein Limit bezüglich der Größe des Kunstwerks.

 

+ Falls ich für meine Arbeit die Beteiligung der Bevölkerung benötig, muss ich deren Zustimmung bereits vor der Einreichung zum Open Call klären?
Wir bitten dies nicht zu tun. Aus Erfahrung ist die Bevölkerung gerne bereit bei künstlerischen Arbeiten mitzumachen. Falls das Projekt ausgewählt wird, kann die künstlerische Leitung gemeinsam mit örtlichen Kulturvereinen auf die Bevölkerung zugehen und um Mithilfe fragen.

 

+ Ist in die Kostenkalkulation die gesamte technische Ausstattung inklusive Witterungsschutz miteinzubeziehen?
Ja. Bei sehr weit abgelegenen Arbeiten sollten auch, falls benötigt die Stromversorgung, Wasserversorgung, W-LAN-Receiver, etc. in die Kalkulation aufgenommen werden.

 

+ Finden die Veranstaltungen vorwiegend während des Tages oder in der Nacht statt?
Da Supergau 100% im Außenraum stattfindet gibt es keine Öffnungszeiten und keine Eintritte. Die Programmzeiten werden sich den künstlerischen Arbeiten und an die Gegebenheiten des Außenraums anpassen. Im Mai geht die Sonne kurz nach 5 Uhr auf und es wird ab 20 Uhr dunkel. Arbeiten oder Performances die das Dunkel brauchen werden also sehr früh morgens (vor der Arbeit) oder später am Abend zu sehen sein.

 

Noch Fragen?

contact@supergau.org

Alle neu beantworteten Fragen werden der FAQ Liste hinzugefügt und sind so für alle EinreicherInnen verfügbar.